Rechtsprechung
   FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20685
FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04 (https://dejure.org/2005,20685)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2005 - IV 1/04 (https://dejure.org/2005,20685)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2005 - IV 1/04 (https://dejure.org/2005,20685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Gewichts ausgeführter lebender Tiere bei Feststellung eines Mindergewichts anlässlich der Teilbeschau sowie bei der Drittlandseinfuhr, Schätzung, differenzierte Erstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Gewichts ausgeführter lebender Tiere bei Feststellung eines Mindergewichts anlässlich der Teilbeschau sowie bei der Drittlandseinfuhr, Schätzung, differenzierte Erstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung und Ermittlung des für die Ausfuhrerstattung maßgeblichen Gewichts der ausgeführten Ware

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Ausfuhrerstattung: Ermittlung des Gewichts ausgeführter lebender Tiere bei Feststellung eines Mindergewichts anlässlich der Teilbeschau sowie bei der Drittlandseinfuhr, Schätzung, differenzierte Erstattung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 75/99

    Durchführung einer Zollbeschau bei der Ausfuhr lebender Tiere

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15.04.1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhranmeldungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. Nr. L 102/11, im Folgenden: VO Nr. 800/1999) grundsätzlich der Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung maßgebend ist für die Feststellung von - u.a. - Menge, Art. und Beschaffenheit des ausgeführten Erzeugnisses (vgl. BFH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII B 19/02 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2001 - IV 75/99 -, juris).

    In einem solchen Fall ist daher das Mindergewicht der nicht nachverwogenen Tiere der streitgegenständlichen Ausfuhrsendung im Wege der Schätzung zu ermitteln, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch im Ausfuhrerstattungsrecht zulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17.05.2005 - VII B 18/02 -, juris; Beschluss vom 10.12.2002 - VII B 139/02 -, juris) und sich im Streitfall nach Maßgabe des anhand des beschauten Teils der Ausfuhrsendung ermittelten Prozentsatzes richtet (vgl. insoweit auch bereits FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2001 - IV 75/99 -, juris).

  • BFH, 17.05.2005 - VII B 18/02

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung trotz Pflichtverletzung der Behörde

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04
    In einem solchen Fall ist daher das Mindergewicht der nicht nachverwogenen Tiere der streitgegenständlichen Ausfuhrsendung im Wege der Schätzung zu ermitteln, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch im Ausfuhrerstattungsrecht zulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17.05.2005 - VII B 18/02 -, juris; Beschluss vom 10.12.2002 - VII B 139/02 -, juris) und sich im Streitfall nach Maßgabe des anhand des beschauten Teils der Ausfuhrsendung ermittelten Prozentsatzes richtet (vgl. insoweit auch bereits FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2001 - IV 75/99 -, juris).
  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04
    In einem solchen Fall ist daher das Mindergewicht der nicht nachverwogenen Tiere der streitgegenständlichen Ausfuhrsendung im Wege der Schätzung zu ermitteln, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch im Ausfuhrerstattungsrecht zulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17.05.2005 - VII B 18/02 -, juris; Beschluss vom 10.12.2002 - VII B 139/02 -, juris) und sich im Streitfall nach Maßgabe des anhand des beschauten Teils der Ausfuhrsendung ermittelten Prozentsatzes richtet (vgl. insoweit auch bereits FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2001 - IV 75/99 -, juris).
  • BFH, 09.06.2005 - VII B 19/02

    Überprüfung der Gewichtsangaben für Warensendung; Mindergewicht; Gewicht

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15.04.1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhranmeldungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. Nr. L 102/11, im Folgenden: VO Nr. 800/1999) grundsätzlich der Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung maßgebend ist für die Feststellung von - u.a. - Menge, Art. und Beschaffenheit des ausgeführten Erzeugnisses (vgl. BFH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII B 19/02 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2001 - IV 75/99 -, juris).
  • BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 1/04
    In der Rechtsprechung ist ferner geklärt, dass das Ausfuhrverfahren, dessen ordnungsgemäße Durchführung Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattung ist, nach Maßgabe der zollrechtlichen Vorschriften abzuwickeln ist (vgl. nur BFH, Beschluss vom 09.12.2002 - VII B 102/02 -, juris, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht